Handlungsfeld III: Trauer und Sterben

 

Motivation

In der Seelsorgeeinheit Nördlicher Kaiserstuhl nimmt die Begleitung von Trauernden und Sterbenden einen hohen Stellenwert ein und ist ein Profil, das von außen positiv wahrgenommen wird. Dieses gilt es, weiter auszubauen. Seit 1995 gibt es auf dem Gebiet der Seelsorgeeinheit eine ambulante Hospizgruppe, in der Ehrenamtliche Sterbende sowie deren Angehörige begleiten. Der Bericht des Selbstbewertungsteams legt dem Pfarrgemeinderat nahe, die Zukunft der Hospizgruppe aufgrund absehbarer personeller Veränderungen in die Pastoralkonzeption aufzunehmen.
 

Ziele

Bis zum Januar 2023 sind das Kolpingheim und die Wallfahrtskirche (zusätzlich zu den etablierten liturgischen und pastoralen Angeboten wie Wallfahrts- und Himmelwärtsgottesdiensten) unter der Federführung der Kirchengemeinde Nördlicher Kaiserstuhl ein regionaler Ort, um Trauer zu bewältigen und um persönliche Glaubensprozesse zu begleiten. Es entsteht ein vertrauensvoller, geschützter und lebendiger Raum für
→ die Hospitzgruppe(n)
→ die bestehenden Trauergrupen
→ Gesprächsangebote für Einzelne
→ soziale Dienste
→ heilsame Gottesdienste
Der Trauerort wird durch ein Team ehrenamtlich Engagierter geleitet. Das Team wird begleitet durch hauptamtliches Fachpersonal. Es ist mit verschiedenen Diensten vernetzt (Pflegeheim Haus St. Katharina, Sozialstation St. Martin, …). Es gibt dort Angebote, um Menschen für die Mitarbeit in Hospiz- und Trauergruppen zu gewinnen.
 
Maßnahmen
  • Eine vom Pfarrgemeinderat eingesetzte Projektgruppe erarbeitet bis Mitte 2021 eine
    Konzeption für den regionalen Trauerort und ein barrierefreies Raumkonzept. Die Maßnahme
    wird im Haushalt 2022/2023 berücksichtigt.
  • Der Pfarrgemeinderat lädt bis Mitte 2020 folgenden Gruppen und Personen zur Mitarbeit ein:
    → die Leitungen der Hospizgruppen
    → den pastoralen Begleiter der Senoka
    → die Leitung der Kinder- und Jugendtrauergruppe
    → einen Vertreter/eine Vertreterin der Sozialstation
    → einen Vertreter/ein Vertreterin des PGR
    → einen Vertreter/ein Vertreterin der örtlichen Schulseelsorge
    → eine Vertretung der Ärzte und Krankenkasse
    → eine Vertretung Politik
    → eventuell weitere Vertretungen, die der Pfarrgemeinderat für relevant hält. Die Leitung liegt beim leitenden Pfarrer oder einer delegierten Person.
  •  Mitte 2021 erfolgt die Diskussion und Genehmigung der Konzeption durch den Pfarrgemeinderat.
  • Der PGR beauftragt eine gemischte Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Konzeptionsgruppe und des Stiftungsrates mit der Erarbeitung eines Finanzplans für das Projekt. Hierbei
    werden unter anderem berücksichtigt:
    → Staatliche Zuschüsse (Investitionen), z.B. Förderung des ländlichen Raums
    → Finanzierung des Fachpersonals durch die Kirchengemeinde, Krankenkasse, Sozialstation
    → Weite Finanzquellen wie der Innovationsfonds, erzbischöfliche Stiftungen, Stadt Endingen.
    → Ausschüttung von Lotteriegewinnen (Volksbank, Sparkasse, Aktion Mensch,…)
  • Nach Fertigstellung und Genehmigung des Konzeptes wird die Öffentlichkeit über das Vorhaben informiert. Das Vorgehen bestimmt die Projektgruppe.