Handlungsfeld I: Stärkung der Gemeinden vor Ort
Motivation
Seit der Pfarrgemeinderatswahl 2015 haben sich in den Gemeinden der SENOKA das erste Mal nach und nach Gemeindeteams gebildet und ihre Arbeit aufgenommen. Die Erfahrungen waren mal gut und mal weniger gut. Zu dieser Situation kommt der Prozess „Kirchenentwicklung 2030“ der Erzdiözese Freiburg, der aktuell vorsieht, aus 224 Seelsorgeeinheiten des Bistums ca. 40 „Pfarreien neu“ zu bilden. Im Angesicht sich wandelnder und von oben gegebener Strukturen wird es wichtig sein, das kirchliche Leben in den Gemeinden vor Ort weiter zu stärken, damit in größeren pastoralen Räumen auch zukünftig die frohe Botschaft Jesu Christi gelebt, verkündet und gefeiert werden kann. Eine wichtige Rolle kommt dabei den kirchlichen Gruppen, Verbänden und geistlichen Gemeinschaften zu. In ihrer Vielfalt bilden sie die Grunddienste der Kirche ab und tragen mit ihrem spirituellen, musikalischen, sozialen, liturgischen,… Engagement zur Lebendigkeit der Gemeinden bei. Die Gemeindeteams stehen für die Vernetzung der Grunddienste ein.
Dieses Handlungsfeld möchte die Gemeinde vor Ort stärken, damit sie der pastorale „Nahort“ sein kann, wo Frauen und Männer aller Generationen aus ihrem Glauben heraus dem kirchlichen Leben vor Ort ein Gesicht geben.
Ziele
Um das Gemeindeleben vor Ort in die eigenen Hände nehmen zu können, gibt es bis 2025 in jedem Ort ein Gemeindeteam. Dieses ist als Team zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt.
Sie sind für diese Aufgabe in ihrer christlichen Berufung gestärkt, indem sie sich als„Weggemeinschaft im Glauben und im Leben“ verstehen. Die Gemeindeteams haben einen Begleiter des Seelsorgeteams. Die Mitglieder des Gemeindeteams repräsentieren gemeinsam mit den gewählten Pfarrgemeinderät*innen die christliche Gemeinde vor Ort nach innen und außen und werden als ihre Ansprechpartner*innen wahrgenommen.
Sie sind für diese Aufgabe in ihrer christlichen Berufung gestärkt, indem sie sich als„Weggemeinschaft im Glauben und im Leben“ verstehen. Die Gemeindeteams haben einen Begleiter des Seelsorgeteams. Die Mitglieder des Gemeindeteams repräsentieren gemeinsam mit den gewählten Pfarrgemeinderät*innen die christliche Gemeinde vor Ort nach innen und außen und werden als ihre Ansprechpartner*innen wahrgenommen.
Maßnahmen
- Das Seelsorgeteam entscheidet bis zur konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates im April, wer welches Gemeindeteam begleitet.
- Nach der konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates treffen sich – wenn vorhanden – jeweils das amtierende Gemeindeteam, die Pfarrgemeinderät*innen vor Ort und der zuständige Begleiter des Seelsorgeteams bis 1. Juni 2020 ein erstes Mal. Hier ist die Zusammensetzung des Gemeindeteams in den Blick zu nehmen. Es ist darüber zu beraten, wie die Ziele und Maßnahmen dieser Pastoralkonzeption vor Ort entwickelt und umgesetzt werden können. Dazu ist ein konkreter Fahrplan für die Zeit bis zum 1. November 2020 zu entwickeln.
- Das jeweilige Gemeindeteam hat sich bis zum 1. November 2020 in weiteren Treffen auf einen gemeinsamen geistlichen Weg, auf die Art und Weise der Zusammenarbeit und auf personelle Zuständigkeiten geeinigt. Der Unterstützungsbedarf ist geklärt.
Dabei ist besonders zu beachten:
→ Information an die Gemeinde, dass die Errichtung eines Gemeindeteams in deren Verantwortung liegt und nicht die Aufgabe einzelner ist – besonders in den Orten, in denen ein Gemeindeteam personell neu aufgestellt wird.
→ Wo die Zusammensetzung des jeweiligen Gemeindeteams geklärt ist, findet ein gemeinsames Kennenlernen durch einen ersten (geistlichen) Erfahrungsaustausch statt. Für den methodischen Impuls ist die hauptamtliche Begleitung verantwortlich.
→ Klärung der Methoden und Maßnahmen zwischen Begleitung und den Mitgliedern, wie man als Team einen gemeinsamen geistlichen Weg gehen will, der sich am Wort Gottes ausrichtet und damit arbeitet.
→ Entwicklung der konkreten Gestaltung der Begleitung durch das Mitglied des Seelsorgeteams
→ Vereinbarung der Schwerpunkte der Arbeit vor Ort durch die Mitglieder des Gemeindeteams.
→ Klärung des Bedarfs an finanziellen Mitteln, die unmittelbar die Arbeit des Gemeindeteams betreffen. - Der Stiftungsrat klärt aufgrund der Rückmeldungen der Gemeindeteams, wie und in welchem Rahmen die Arbeit des Gemeindeteams finanziell gesichert wird. Dies ist den Gemeindeteams bis zum 1. November 2020 bekannt und mit ihnen vereinbart.
Die Beauftragung der jeweiligen Gemeindeteams erfolgt in einer Eucharistiefeier vor Ort durch den leitenden Pfarrer bis Weihnachten 2020.
- Einmal jährlich findet eine Gemeindeversammlung statt. Der Zeitpunkt wird im Gemeindeteamvereinbart. Hier wird u.a. über die Schwerpunkte der Arbeit des Gemeindeteams berichtet und in der Versammlung die Bereitschaft zur Mitarbeit zu bestimmten Projekten und Aktionen abgefragt. Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeindeteams und den örtlichen Pfarrgemeinderät*innen. Eine erste Gemeindeversammlung findet bis spätestens Ostern 2021 statt.
- Die Gemeindeteams überprüfen jährlich vor den Sommerferien den gemeinsamen geistlichen Weg, auf die Art und Weise der Zusammenarbeit, die personellen Zuständigkeiten und den Unterstützungsbedarf.
- Es ist ständige Aufgabe der jeweiligen hauptamtlichen Begleiter, die Mitglieder des Gemeindeteams über fachlich-inhaltlicher und geistlicher Qualifizierungsangebote zu informieren. Dazu findet in den Hauptamtlichentreffen und im Seelsorgeteam ein regelmäßiger Austausch statt.
- Im Oktober des Jahres – erstmalig 2021 – kommen die Gemeindeteams der Seelsorgeeinheit zu einem Vernetzungstreffen zusammen. Neben einem Erfahrungsaustausch sollen hier Kooperationsmöglichkeiten erörtert werden. Das Treffen wird bei Bedarf extern moderiert und von den Hauptamtlichen organisiert und verantwortet.
