In der Pfarrkirche St.Peter von Endingen wurden bis 1967 in einem Glasschrein auf dem rechten Seitenaltar mumifizierte Leichen von zwei Kindern aufbewahrt. Sie erfuhren rund 500 Jahre Beachtung und Verehrung. Nach den Quellen und Überlieferungen hat eine vierköpfige Familie fahrender Leute im Jahre 1462 in Endingen um Herberge gebeten und ist tags darauf nicht mehr gesehen worden. Erst acht Jahre später, als 1470 das Beinhaus vom Kirchhof von St.Peter baufällig wurde, fanden sich vier Leichen ohne Köpfe in den Beinhaufen vergraben. Man verdächtigte die Juden eines Ritualmordes und folterte sie bis zum Schuldbekenntnis. Sie wurden verurteilt, durch die Straßen der Stadt zur Richtstätte (heute noch als „Judenbuck" bezeichnet) geschleift und dort verbrannt. Gleichzeitig wurde allen Juden das Betreten der Stadt und des Bannes Endingen verboten. Das Endinger Geschehen aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts blieb trotz mancher Berichte von Autoren sowohl christlicher wie jüdischer Herkunft jahrhundertelang in mystisches Dunkel gehüllt.
Über die Vorgänge und alle damit zusammenhängenden Geschehnisse, soweit Urkunden, Protokolle, Beschreibungen und Berichte in den Archiven von Endingen, Freiburg, Karlsruhe, Straßburg und Innsbruck auffindbar waren, hat der Schreiber dieser Zeilen das Ergebnis seiner Forschungen mit exakten Quellenangaben veröffentlicht.und auch in Endingen und Freiburg darüber Vorträge gehalten.
Das Interesse an der Heimatgeschichte und die Mitverantwortung für die Wahrheit waren Veranlassung, die Spuren jenes Geschehens zu verfolgen, das Verhalten des Volkes zu diesem Stück Geschichte aufzuzeigen und, in der Erkenntnis aus dem Rückblick auf eine dunkle Zeit jüngster Vergangenheit zu lernen und mitzuhelfen, ein versöhnendes Licht der Menschlichkeit anzuzünden.
Schon im 13. Jahrhundert haben in Endingen Juden gewohnt.^ Burkhard von Osenberg, dessen Geschlecht Endingen große Gunst erwies und ihm 1285/86 das Stadtrecht gab, verbietet 1331 gemeinsam mit dem Rat der Stadt, fremden Wein nach Endingen zu führen. Den Juden wird mit dieser Urkunde aber ausdrücklich eine Ausnahme zugestanden. Dieser früheste Nachweis über die Seßhaftigkeit von Juden in Endingen bezeugt, daß sie als Kammerknechte des Kaisers auch unter dem Schutz der Üsenberger standen. Bei der Bürgerschaft scheinen sie jedoch nicht besonders beliebt gewesen zu sein, denn 1427 versicherte Herzog Friedrich von Österreich, Endingen nicht zu drängen, Juden aufzunehmen In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts müssen aber nicht nur einzelne, sondern einige Dutzend Juden in Endingen gewohnt haben, da der östliche Teil der heutigen Hauptstraße, vom Ortseingang der Riegeler Straße (früher Riegeler- oder Aposteltor) bis zur Dielenmarkt- und Lehnhofstraße ,,Judengasse" geheißen hat.
Im 15. Jahrhundert waren viele Häuser in Endingen baufällig, und Hofstätten lagen verödet, so daß Herzog Albrecht 1447 der Stadt erlaubte, den Eigentümern die Wiederaufrichtung zu gebieten oder andere hinzuzulassen. Endingen hatte damals etwa 150 Herdstätten und eine Bevölkerung von 800 bis 1000 Seelen.'' Die wirtschaftliche Notlage der Endinger hat die Ansiedlung der Juden wohl begünstigt. Diese Tatsachen haben immer mehr zu Span nungen und Reibereien geführt. Der Haß gegen die Juden wuchs und führte zu allerhand Verdächtigungen, wohl auch mit dem Ziel, so die lästigen Gläubiger eher los zu werden.
Am 24. Februar 1424 gab der deutsche König Sigismund, der die Landeshoheit im Breisgau ausübte, den Städten Freiburg, Neuenburg und Breisach ein Privileg über dauernde Austreibung der Juden. In Endingen dagegen galt für die Juden zu diesem Zeitpunkt noch das Privileg der Üsenberger vom Jahre 1331.
Jahrhundertelang erfolgten Anklagen gegen Juden wegen angeblicher Ritualmorde, die meist Todesstrafe und die Vertreibung der andern Juden zur Folge hatten, so auch in Endingen.
Es muß vorausgeschickt werden, daß ein schlüssiger Beweis für das Datum „1462", in welchem Jahr die Endinger Mordtat erfolgt sein soll, nicht gegeben ist. Erst Verhörprotokoll und Prozeßakten vom Jahre 1470 bringen die Darstellung des vermutlichen Geschehens, welches sich acht Jahre zuvor ereignet haben sollte. Die Schilderung über Ankunft, Herbergssuche, Unterkunft und Verschwinden der „Fahrenden Leute" sowie spätere Ausführungen über das Auffinden von Leichen u.a. können deshalb nur mit allem Vorbehalt wiedergegeben werden, „bey acht iaren (acht Jahre vor 1470 = 1462) sient arme Luthe, nemlich ein man, ein frawe und czwey kinde mit eynem pferdlin czu Endingen spate uff der gassen gehalten und habent gebetten umbe herberg.
Wenn es zutrifft, was Eiermann vermutet hat, so wäre das Elternpaar mit den zwei Kindern „wallfahrend" nach Endingen gekommen, um am „Frauentag" (15. August, Fest Maria Himmelfahrt) ihr Anliegen zur Gnadenmutter zu tragen. Nach Selma Stern soll es ein Herbstabend gewesen sein, als die Bettlerfamilie auf ihrer Wanderschaft die kleine Stadt Endingen durchzog. Niemand wollte ihnen Unterkunft gewähren, bis Sara, die Frau des Rabbi Elias, sich ihrer erbarmte und ihnen die Scheune ihres Hauses als Herberge zuwies. Es war die Zeit des Laubhüttenfestes, und Elias hatte seine beiden Brüder und einige Juden aus Pforzheim, die gerade in Endingen weilten, eingeladen, in seiner Wohnung die Hoschasco- Rabbo-Nacht betend und singend zu verbringen. In der Jahreszeit ist also ein Widerspruch zwischen der allgemeinen Nennung des Laubhüttenfestes im Spätjahr und des Frauentages im Sommer. Nachdem nun eine Herberge gefunden war, haben Mann und Frau wohl die beiden Kinder aus dem Tragekorb, den ihr Rößlein trug, herausgenommen und sind in die Scheuer des Juden Elias gegangen, wo sie auf dem Stroh Platz zum Schlafen fanden.
Im Prolog zum Judenspiel wird uns gesagt, daß zum „Lauberfest" gekommen seien ,,gar vil gest" und „noch zur selben zeit kein spital'^ hier war zubereit". So mußten die Leute in der Stadt herumgehen und eine Herberge suchen. Am Tag nach der Ankunft soll die Familie spurlos verschwunden gewesen sein. Die schon geäußerte Annahme, sie seien am frühen Morgen des anderen Tages fortgezogen, ist auch eine der unbewiesenen Möglichkeiten, der aber die Auffindung der Leichen, wenn es die der ,»fahrenden Leute" sind, entgegensteht.
Nördlich beim Turm der Peterskirche steht heute ein Haus, das ein Halbkellergeschoß und darüber einige Wohnräume hat. Die beiden gotischen Fenster, aufsitzend zur ebenen Erde, tragen die Jahreszahl 1481, womit die Entstehungszeit des jetzigen Gebäudes feststeht. Mitte des 15. Jahrhunderts war dort am Rande des um die Kirche gelegenen Gottesackers das Beinhaus (Karner). Daß dieses um 1470 baufällig war, kann bei Kenntnis der Erlaubnis Herzog Albrechts vom Jahre 1447 als sicher angenommen werden. Zwei Bürger, die vor dem Abbruch des Gebäudes die Totenbeine aus dem Beinhaus tragen sollten, stießen auf die Leichen. Inmitten der aufeinanderliegenden Gebeine seien die Leichen von zwei Erwachsenen und von zwei Kindern versteckt gewesen. Die Leichen waren alle ohne Kopf. Ihre Beschaffenheit, nachdem seit der Tötung der Menschen acht Jahre vergangen gewesen seien, gab zu vielen Fragen Anlaß. In dem ,,Ued von den Eltern und unschuldigen Kindern sagt die letzte Strophe: „Sie blühen als wie ein Rosenstock, sie schmecken als wie ein Jilgenstock, vor Gott sind sie vier Engel".
Dies soll die Reinheit der unschuldig ums Leben gekommenen Menschen versinnbildlichen. Kniebühler schrieb: „Die ausgetrockneten Leichname der Christen waren nicht verwesen, was man damals für ein Wunder und den Willen Gottes hielt. Sie hatten das Aussehen einer ägyptischen Mumie". Realistischer schreibt F. W. Beck über die ,,angeblichen Opfer der Endinger Blutnacht", so wie sie in der Peterskirche sich befinden: ,,Bei allen vier Leichnamen sind die Köpfe aus Wachs, bei der Frau auch ein fehlender Arm aus Holz ergänzt. Die Schienbeine, sowie einige kleinere, sonstige Körperteile liegen bloß".
Aus den vorgenannten Quellen ergibt sich folgende Zeittafel
24. März 1470 ,,samstag vor dem sontag Oculli
,,zu Endingen, gefragt und fürgehalten von des mords wegen
Verhör der Endinger Juden Elias und Eberlin.
26. März 1470 ,,mendag nach dem sontag Okuli"
„Item Merkly iude...zu Hochberg gefragt, was
er von dem mort wisse"
Verhör des Juden Merklin.
8. April 1470 montag nach dem sonntag Judica"
sind die dry iuden...der geschieht halb
verbrennt worden."
Die drei Juden wurden in Endingen verbrannt,
22. April 1470 „mendag nach dem heiligen ostertag
,,..Zu Hochberg hat gefragt..."
Verhör des Pforzheimer Juden Leo.
5. Mai 1470 Schrifthcher Befehl des Kaisers Friedrich III., die Juden freizulassen;
gegeben zu Laibach.
8. Mai 1470 ,,dinstag nach dem sontag misericordia
domini anno etc. 70"
Weiteres Verhör des Pforzheimer Juden Leo.
In den Prozeßakten wird berichtet, daß Ludwig, Herr zu Lichtenberg, zunächst in Endingen ein Verhör gehalten habe (Voruntersuchung). Daraufhin habe Markgraf Karl zu Baden auf Befehl von Herzog Sigmund von Österreich angeordnet, die drei beschuldigten Juden gefangen zu nehmen „und sye fragen lassen". Daß Martin von Staufen 1470 als Stabhalter dem Gericht vorstand, ist nicht mit Sicherheit anzunehmen, da die Gerichtsbarkeit 1469 vom Genannten auf die Stadt übergehen sollte und die Möglichkeit besteht, daß der Stadtrat unter dem Vorsitz des Bürgermeisters als Schöffenkollegium Gericht hielt.
Nach den unter Folter zustande gekommenen Geständnissen soll, wie im Verhörprotokoll und in den Prozeßakten berichtet ist, folgendes geschehen sein: Die Juden seien in der Nacht aufgestanden, im Hause des Rabbi Elias, bei dem dessen Brüder Merkhn und Eberlin und andere Juden gewesen sind, und im Hause des Juden Heszmann, um miteinander das Lauberfest zu feiern. Sie hätten beraten und seien übereingekommen, die Fremden in der Scheune umzubringen. Die Juden hätten zuerst die Eltern, dann die Kinder (Knabe und Mädchen, etwa drei Jahre alt) umgebracht. Das Blut der Kinder hätten sie in einem Glas gefaßt und mit den Kindeshäuptern in die Stube des Elias gebracht. Einige Juden seien nicht bei dem Umbringen der vier Menschen direkt beteiligt gewesen, sondern hätten ,,vor dem husze gehütet" (Elias) und „by dem bach uff dem brucklin czu warten und czu hüten" gehabt (Eberlin). Die Leichen seien dann ,,czum hinderen thurlin usz der schuren hin usz czwuischen Kunlin Bynnders husze getragen in den gerner uff der cristen kyrchoff und dye totten lichnamen in das gebeyne begraben". Elias habe gesagt „das dar nach Mennlin iude und der ein fremd schallatziude (Berman) das blut und die zwey kindeshaupter mit ynen hinwegk gefurt in fremde lant" (Frankfurt) und ,,das sye auch der armen luth roslin mit ynen geführt haben".
Die örtlichen Verhältnisse in Endingen waren damals bei der früheren „Judengasse" sicher dergestalt, daß Scheunen, Gäßlein und Höfe ein Hinübergehen vom „Judenhaus" zum ,,Gerner" gut ermöglichten. Das ist heute noch offenkundig beim Blick auf diesen Ortsteil vom Turm der Pfarrkirche aus.
In der ,,Übung" jener Zeit ist wohl das Verhör mit Folterungen unternommen worden.
Für jeden, der sich über die Gerichtsmethoden - ,,one alle marter und Wethun“ - jener
Zeit orientiert, ist ein sogenanntes Bekenntnis von Angeklagten ein mit unbarmherziger
Grausamkeit erwirktes ,,Ja" zu allen möglichen und unmöglichen Anschuldigungen. Das
kann nicht ausschließen, daß so ein mit Folter erzwungenes Geständnis zuweilen vom tatsächlichen Übeltäter abgelegt wurde.
Am 8. April 1470 sind die drei Brüder Elias, Eberlin und Merklin auf Kuhhäuten von Pferden durch die Gassen Endingens geschleift worden, wo sich der Haß der „Zuschauer" noch im Werfen von Steinen auf die Todeskandidaten entlud. Westlich der Stadt heißt eine kleine Erhöhung heute noch „Judenbuck" und das Ackerfeld daneben hat den Flurnamen „Judenloch". Da draußen, einen Kilometer von der Stadtmauer in Richtung Königschaffhausen entfernt, wurden sie verbrannt. Was den vier Pforzheimer Juden geschah, die danach, am 22. April und 8. Mai 1470 verhört wurden, ist nicht klar. Ob sie das gleiche Schicksal erlitten haben, ist ungewiß, da die Straßburger Urkunden (Prozeßakten) darüber nichts aussagen. Diese enden mit dem Verhör von Leo am Dienstag nach dem Sonntag Misericordia, das war der 8. Mai 1470. Beck schließt seine Betrachtungen hierüber mit den Worten: „An den haarsträubenden Widersprüchen, die in den Aussagen der Unglücklichen zutage treten, stieß man sich weiter nicht, sondern man verfuhr getreu dem Grundsatz: Tut nichts, der Jud wird doch verbrannt!
Ein bisher wenig beachtetes Dokument fand sich im Landesregierungsarchiv Innsbruck. Es
ist die Schutzurkunde I 7758, gegeben zu Laibach am 5. Mai 1470, mit der Friedrich III. die Freilassung der gefangenen Juden anordnete.
Ob die kaiserliche Order wenigstens den Pforzheimer Juden das Leben noch gerettet hat? Nur drei Tage nach dem Befehl aus Laibach war das letzte uns aufgezeichnete Verhör. Bei dem Kurierdienst jener Zeit reichte dies wohl nicht aus für das rechtzeitige Eintreffen der Botschaft. Es könnte aber auch sein, daß die Zustellung absichtlich verzögert worden ist.
Auszug aus der Urkunde vom 5. Mai 1470:
Wir Fridrich von gottes gnaden, Römischer keyser zuallenzeittn...entbieten dem hochgebomen Sigmunden Herzogen zu Oesterreich...gnad und alles gut...uns ist angelangt, wie etlich Juden geschieht und handlungshalb si sich an etlichen Christenleuten, in deinen gerichten und gebieten zu Endingen oder andern ennden sollen begeben haben, sollen gefangen, ir etlich vom leben zum Tode bracht sein und etlich noch in Vannknuss gehalten werden...so empfehlen wir deiner lieb von Römischer kaiserlichen Macht ernnstlich und vesticlich gebietende, daz du furderlich und unverrzichen nach dem dir diser unser brief geantwurt oder verkunt wirdet darob seyest damit die vermelten Juden so in der gemelten oder andern deinen Stetten und gepieten gefangen weren on entgeltnuß ledig und müssig gelassen und ferrer nit angelangt noch bekümbert werden.
Mit dem Verbrennen der Juden allein gab man sich damals aber nicht zufrieden. Alle in Endingen wohnenden Juden wurden 1470 auf ewige Zeiten aus Stadt und Bann vertrieben, wie dies gerade im 15. Jahrhundert in sehr vielen Städten Süddeutschlands der Fall war. Als Kaiser Maximilian 1. im Jahre 1517 das Judenverbot in Endingen aufheben wollte, haben sich die Endinger dem widersetzt. Maximilian fand sich im Gegensatz zu seiner Absicht gezwungen, am 29. Dezember 1517 der Stadt Endingen ihr Vorrecht, keine Juden in Stadt und Bann aufnehmen zu müssen, neu zu bestätigen.
Den Memoiren Joseis von Rosheim verdanken wir einen interessanten Hinweis auf die Jude nvertreibung in Endingen. Um 1478 geboren, galt er in einer der qualvollsten Zeiten des deutschen Judentums als dessen repräsentative Gestalt. Der Vater Joseis hieß Gerson. Er war in jungen Jahren entweder bei seinen Oheimen, den Juden Elias, Eberlin und Merklin in Endingen wohnhaft, oder um die Zeit der Unruhe wegen des Mordes bei diesen zu Besuch. Jedenfalls entkam er der Verfolgung durch die Flucht über den Rhein in das Elsaß.
Gerson hat seinem Sohn dieses Jugenderlebnis geschildert. Die Memoiren Joseis enthalten auch folgende Stelle bezüglich Endingen ,,lm Jahre 5231 kamen die Bedränger Endingens, um ihr Netz über drei Brüder, Onkel meines Vaters, zu werfen. Nur mein Vater entkam mit großer Not. Die Feinde aber unterzogen sie der Tortur, so daß sie falsch gestanden, daß ein Bastard (Christenleiche) im unreinen Weinberge (Christenkirchhof) gefunden worden war. Und sie wurden darauf verbrannt. Auch die Juden Pforzheims wurden damals verbrannt, während der Bruder meines Schwiegervaters gerädert wurde in der Stadt Hagenau"
In den Tagebüchern von Thomas Mallinger findet sich mit dem Datum 24. April 1616 folgender Eintrag: „Zuo Endingen ist ein statliche Comedia gehalten worden von etlichen un schuldigen Kinderlein, so daselbsten von innwoneten Juden vor Zeiten haimlich umgebracht, darüber sie eingezogen, bekennt, und in dasz Fewe geworffen und verbrennt worden". Den Bericht über diese ,,Comedia" führt 1858 Heinrich Schreiber an, ebenso Amira als Einleitung zum ,,Endinger Judenspiel".
Armira hat sich bei Herausgabe des Judenspiels vergeblich um die Originalhandschrift bemüht. Es wird vermutet, daß einer aus der Endinger Sängerzunft das Stück verfaßt hat. Zu seiner Textwiedergabe hat Armira sieben Abschriften verwendet, wovon eine sich beim Nachlaß Schreibers befand und weitere sechs aus Privatbesitz in Endingen stammten. Beachtlich ist die kritische Stellungnahme Armiras zur Aussage des Stückes. Er rät ausdrücklich, das Judenspiel nur mit Vorsicht als Geschichtsquelle zu benutzen. Dem muß man natürlich zustimmen. Er bringt einige Hinweise auf den Mißbrauch des Stückes zu judenhetzerischem Treiben, das der Zivilisation zur Schmach gereiche. Die letzten Zeilen Karl von Armiras im Vorwort zu seinem Bändchen lauten: ,,Selbst die wirklichen Geschichtsquellen reichen nicht hin, um die Schuld der 1470 gerichteten Juden an dem Mord der Bettlerfamilie außer Streit zu stellen. Denn wenn im sogenannten Verhörprotokoll erzählt wird, die Angeschuldigten hätten ,,one all marter und wetun" sich zum Geständnis bequemt, so weiß der Geschichtskundige, zu welch sophistischen Auslegungen dieser Klausel die im Falle begriffene Rechtspflege jenes Zeitalters sich verstiegen hat und welche wahnwitzigen Geständnisse den Juden damals allerwärts - und insbesondere am Oberrhein - durch die Folter und die Furcht vor ihr erpreßt worden sind".
Allein die Tarsache, daß der Glasschrein mit den beiden unschuldigen Kindern bis 1967auf dem Seitenaltar der Peterskirche in Endingen stand ist Beweis für eine gewisse unangetastete Verehrung, die fünf Jahrhunderte angedauert hat.
Aufgrund des veröffentlichten Forschungsergebnisses hat der damalige Stadtpfarrer von Endingen, Alfons Gäng, 1967 mit Zustimmung der Kirchenbehörde in Freiburg die Relikte der beiden Kinder aus dem Schrein auf dem Seitenaltar herausgenommen und in sinnvoller Art eine Skulptur Christus im Grab dorthin getan. Es sollte damit sichtbar eine falsche Beschuldigung der Juden aus dem Gotteshaus genommen werden.
In früheren Zeiten wurde der Schrein mit den Kindern jährlich in feierlicher Prozession mitgetragen, bis, wohl auf die Anordnungen von Joseph 11., dies eingestellt wurde. Die kirchliche Autorität hatte die Verehrung der heiligen unschuldigen Kinder als factum belassen. Nach christlichem Glauben sind die unschuldigen, noch nicht si.ndig gewordenen Kinder der ewigen Seligkeit teilhaftig. So verstehen wir auch, daß gläubige Menschen sie um Fürbitte anrufen. Beim Nachlaß Heinrich Schreibers^ ^ befindet sich eine Aufzeichnung von gewissen Wunderdingen, „miracula quaedam", die sich durch die „Fürbitte der lieben Kindlein und Märtyrer alhie zu Endingen" zugetragen haben sollen. Es sind 22 Fälle genannt; Hilfe für kranke Kinder, Frauen und Männer. Seit dem Neubau der Peterskirche (1775) zeigt das Bild des rechten Seitenaltars über dem Reliquienschrein den Märtyrer St.Sebastian. Darüber ein kleines Bild, die unschuldigen Kinder darstellend. In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg brachten wiederholt Gruppen von Zigeunern in der Endinger Kirche am Schrein den unschuldigen Kindern Verehrung und Dank dar. Sie waren davon überzeugt, daß ihnen ihr Gebet zu den „Fahrenden Leuten" das Leben gerettet hat, als Rassenwahn und Unrecht regierten.
Am 22. September 1714 wurden in Endingen zu den aus dem 13., 14. und 15. Jahrhundert stammenden Glocken weitere neu gegossen. So auch die große Glocke „Osanna", mit 152 cm Durchmesser. Sie zeigt, in Relief dargestellt, zwei Kindlein ohne Haupt mit der Schrift „Die unschuldigen Kindlein". Am sogenannten Endinger Judenhaus, neben dem „Judenbrunnen", war bis 1834 eine Tafel mit acht Gemäldefeldern und Inschrift angebracht. Sie stellten den vermuteten Hergang von der Ankunft der Bettlerfamilie bis zur Verbrennung der Juden dar. 1614, 1700 und später ist die Tafel renoviert worden. Die Inschrift begann: Die Mordtat ist in diesem Haus von den Juden vollbracht, anno 1462. Wie wir festgestellt haben, wurde die Erinnerung an die Ereignisse um 1462 und 1470 in mannigfacher Weise wach gehalten. Wach blieb aber besonders die Abneigung, ja der Haß gegen die Juden. In anderen Städten hatten die Juden wieder Aufnahme gefunden, wenn auch teils nur gegen beträchtliche Sonderabgaben. Neben Freiburg stemmte sich Endingen am längsten gegen die sich allmählich durchsetzende Wandlung, den Haß abzubauen, und im Juden den Nebenmenschen zu sehen. Dabei beriefen sich die Endinger immer wieder auf ihr Privileg von Maximilian vom Jahre 1517. Einem Antrag der Kaiserlich Königlichen altbreisachischen und sämtlicher markgräflichen Schutzjudenschaften vom 27. August 1782, mit der wiederholten Bitte um „Eröffnung der Stadt Endingen, Bann und Stadt" an die K.K. Regierung und Kammer, haben sich Bürgermeister und Rat von Endingen ebenso widersetzt wie späteren Gesuchen gleicher Art. Dies geschah alles noch nach dem Erlaß des Toleranzedikts Josephs II. vom Jahre 1782. Am 23. März 1789 sagt ein Zirkular der K.K. Regierung und Kammer Vorderösterreichs in Freiburg, daß auch Juden zum obrigkeitlichen Schutz gehören. Wo der Unfug des Unterschiedes noch bestehe, sollten ohne Rücksicht auf Verträge und veraltete Gewohnheiten diese entsprechend dem Generalverbot allgemein abgesetzt werden.
Die Endinger wurden nie müde, von ihren „unschuldigen Kindern" zu erzählen und dabei die Juden zu erwähnen, die solche umgebracht hätten. Franz Michael Kniebühler, Bürgermeister und Poet zugleich, berichtete 1870 in Versform davon. Hansjakob erzählt nach einem Besuch in Endingen über das Eingeständnis der Juden „ohne Wehtun und Marter" mit der Meinung: „Die Juden aber als solche und in Masse für solche geheimnisvolle Morde verantwortlich zu machen, ist sicher ein Unrecht".
Mein Versuch, alle Quellen zu erschließen und alle Stimmen zu hören, kann keinen Beweis für die Schuld der angeklagten und hingerichteten Juden erbringen. Es wurde aufgezeigt, wie furchtbar sich Vorurteile voller Haß jahrhundertelang auswirken können. Das Bemühen, einen in seiner zeitgeschichtlichen Bedeutung und Lehre über die Heimatgeschichte hinausgehenden Vorfall im Mittelalter aus bisher falschen Vorstellungen herauszuheben und nach Möglichkeit den Begriffen Wahrheit und Menschlichkeit näherzubringen, soll zugleich ein Beitrag zur Besinnung der Lebenden auf ein friedliches, brüderliches Miteinander sein. Eines der tausendfältigen Beispiele dafür, was Haß, Unrecht und Unmenschlichkeit angerichtet haben, ist die Erinnerung an die Endinger Judenfamilie Siegfried und Lina Hauser. Sie waren unbescholtene, tüchtige und wohltätige Bürger dieser Stadt. Verbrecherische Gewalt hat sie entrechtet, und im KZ wurden sie umgebracht. Auch im Rahmen des Geschehens um die unschuldigen Kinder von Endingen ist unser Denken an frühere jüdische Mitbürger am Platze. Jahrhundertelang gepflegter oder geduldeter Haß war an dem, was zwischen 1933 und 1945 an Furchtbarem an Juden geschah, nicht ganz unschuldig. Meine Veröffentlichung über ,,Die unschuldigen Kinder von Endingen" im Jahre 1965 erfuhr ein starkes Echo. So u.a. in der New Yorker Zeitung ,,Aufbau" vom Dezember 1966, in der weltbekannten „New York Times" vom 1. Oktober 1967, in „Encyclopedia Judeica Jerusalem/ the Macmillan Company (Volume 6 (Di Fo 736-737) und in ,,M0SAIC" der University of British Columbia Vancouver, Canada. Nach 500 Jahren wurde Wahrheit
gesucht, die Anerkennung gefunden hat. Als Schlußwort gelte das Bekenntnis einer großen Frau unseres Jahrhunderts, die ihre Kraft gleichermaßen aus der Erziehung in einer strenggläubigen Judenfamilie, aus ihrem exakten Studium (auch in Freiburg) und aus ihrem späteren Bekenntnis zum katholischen Glauben geschöpft hat, bis zum bitteren Ende, das auch sie als Klosterfrau 1942 im KZ erleiden mußte, Edith Stein. Ihr Wort gilt auch für unser Forschen über die unschuldigen Kinder von Endingen:
Laßt uns nicht richten, daß wir nicht gerichtet werden!
Uns alle trügt der Dinge äuß'rer Schein.
Wir sehen Rätselbilder hier auf Erden;
Der Schöpfer einzig kennt das wahre Sein!


